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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.) ANWENDBARKEIT & GELTUNGSBEREICH DER AGB

1.1 Die nachfolgenden AGB kommen zum Tragen sofern Sonnleitner Julia ein Verbraucher im Sinne von § 1 KSchG als Vertragspartner gegen übersteht.

1.2 Sonnleitner Julia erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten – sofern keine Änderung durch Sonnleitner Julia bekannt gegeben wird – auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die eher ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.4. Angebote von Sonnleitner Julia sind freibleibend und unverbindlich.

1.5 “Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle von Sonnleitner Julia hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (jpg als Daten, Fachabzüge)

2.) URHEBERRECHT

Das Urheberrecht sämtlicher Bilder, Daten und Text liegt immer bei Sonnleitner Julia. Die Nutzung selbiger, insbesondere die Weiterverbreitung, Bearbeitung oder das Downloaden der Inhalte für gewerbliche oder private Zwecke sind ausdrücklich verboten.

Die vom Sonnleitner Julia hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.

Überträgt Sonnleitner Julia die Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Sonnleitner Julia.

Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.

Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online- und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist Sonnleitner Julia, als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass Sonnleitner Julia als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Sonnleitner zum Schadensersatz.

Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder von Sonnleitner Julia auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweiligen.

Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde. Die Roh-Daten (RAW‘s) verbleiben bei Sonnleitner Julia. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.

3.) LEISTUNGEN & PREISE

Es gelten die Preise und Leistungen der aktuellen Preisliste. Abweichungen von der Bildpreisliste sind schriftlich festzuhalten. Nach der Grundauswahl stellt Sonnleitner Julia dem Auftraggeber eine passwortgeschützte Online-Galerie für 7 Tage zur Verfügung, in der der Auftraggeber sich die Bilder seiner Wahl aussuchen kann. Nach dem die Auswahl getroffen wurde ist die Zahlung per Überweisung fällig.

4.) LEISTUNG & GEWÄHRLEISTUNG

4.1. Sonnleitner Julia wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Sonnleitner Julia kann den Auftrag auch – zur Gänze oder zum Teil – durch Dritte ausführen lassen. Sofern der Vertrags- partner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Sonnleitner Julia hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesonders für die Bildgestaltung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten fotografischen Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.

4.2 Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB).

Jedenfalls haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

4.3 Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person von Sonnleitner Julia liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc.

4.4 Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Bei eigenständigem Ausdrucken durch den Auftraggeber können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen bei Nachbestellung gelten nicht als erheblicher Mangel.

4.5 Für feste Auftragstermine wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gehaftet. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

5.) VERGÜTUNG, EIGENTUMSVORBEHALT

Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten ect. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen. Fällige Honorare sind sofort und ohne Abzug zu bezahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 10 (in Worten: zehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen von Sonnleitner Julia.

6.) HAFTUNG

Die Haftung für Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Sonnleitner Julia oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht.

7.) VERTRETUNG

Gegen Sonnleitner Julia gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Verletzung von gesetzlichen und /oder vertraglichen Neben-und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder Vorsätzliches Verhalten seitens Sonnleitner Julia verursacht worden ist.

Sollte auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse Verkehrsstörungen etc.(auch Familien Angehörige) Sonnleitner Julia zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen , kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden übernommen werden. Sollte Sonnleitner Julia kurzfristig ausfallen, bemüht sie sich um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht! Sonnleitner Julia verwahrt die Daten sorgfältig.

8.) LEISTUNGSSTÖRUNG & AUSFALLHONORAR

Wird die für die Durchführung des Shooting vorgesehene Zeit aus Gründen, die Sonnleitner Julia nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar von Sonnleitner Julia, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Sonnleitner Julia auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass Sonnleitner Julia kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Sonnleitner Julia auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Storniert der Auftraggeber die Fotografen Buchung aus welchem Grund auch immer, steht Sonnleitner Julia ein Ausfallhonorar zu.

Dies wird wie folgt berechnet:

Storno ab dem 15. Tag vor dem gebuchten Termin: 25%
Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin: 50 %
ab 2 Tagen 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn keine Anzahlung geleistet wurde. Kosten für Zusatzbestellungen wie z.B.: Visagistin, Tortendienstleisterin usw. werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Storno Gebühr von Sonnleitner Julia.

9.) DATENSCHUTZ

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Sonnleitner Julia verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.

10.) LIEFERZEITEN & REKLAMATIONEN

Sonnleitner Julia liefert ihre Arbeiten binnen 3 Arbeits-Wochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese Betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Fotolabors oder dessen Transportfirma etc. stellen keine Reklamationsgrund dar. Sonnleitner Julia haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Sämtliche Arbeiten werden von Sonnleitner Julia mit größtmöglichster Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich.

11.) SALVATORISCHE KLAUSEL

Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

12.) SCHLUSSBESTIMMUNG

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Erfüllungsort stets der Sitz des Auftragnehmers. 

Durch die Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber meine Geschäftsbedingungen an.

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